Informationen
Neue Heizkostenverordnung
Mehr Transparenz für unsere Nutzer
Am 1. Dezember 2021 ist die novellierte Heizkostenverordnung (HKVO) in Kraft getreten. Sie setzt die Vorgaben der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie (EED) in deutsches Recht um. Das Ziel: den Energieverbrauch von Gebäuden weiter zu senken. Ab sofort darf nur noch fernauslesbare Gerätetechnik für die Verbrauchserfassung von Wärme und Warmwasser installiert werden. Bis 2027 müssen alle Liegenschaften auf Fernmesstechnik umgerüstet sein.
Ab dem 01.01.2022 wird zudem die monatliche Mitteilung unterjähriger Verbrauchsinformationen in fernablesbaren Liegenschaften verpflichtend. Diese ermöglicht es Bewohnern, ihren eigenen Energieverbrauch zu verfolgen, Einsparpotenziale zu identifizieren und ihr Verbrauchsverhalten entsprechend anzupassen. Das schont den Geldbeutel und schützt nachhaltig das Klima. In Deutschland ist der Gebäudesektor für rund ein Drittel des Gesamtenergieverbrauchs verantwortlich. Rund 85 Prozent hiervon werden allein für die Erzeugung von Wärme und Warmwasser eingesetzt.
Was bedeutet das für die Nutzer vom wbv?
Beim wbv sind bereits rund zwei Drittel der Wohnungen mit fernauslesbarer Gerätetechnik ausgestattet. Diese Wohnungen erhalten von unserem Partner für
Energieabrechnungen, der Kalorimeta GmbH, monatliche Verbrauchsinformationen über folgende Daten:
- individueller Verbrauch für Heizung,
- individueller Verbrauch für Warmwasser (vorausgesetzt, es ist ein Warmwasserzähler in der Wohnung eingebaut),
- Verbrauchsdaten vergleichbarer Haushalte.
In diesem Jahr werden die restlichen Wohnungen mit fernauslesbarer Gerätetechnik ausgestattet. Anschließend werden für diese Wohnungen nach circa sechs bis acht Wochen ebenfalls monatliche Verbrauchsinformationen erstellt und zugeschickt.
Zusendung per Post oder Mail?
Um einen effektiven Beitrag zum Umweltschutz zu leisten, ist unsere dringende Bitte, dass Sie sich nach Möglichkeit am digitalen Informationsweg beteiligen. Nur wenn es uns gelingt, auf den Druck und den Versand tausender Briefe zu verzichten, kann das Ziel des Umwelt- und Klimaschutzes auch erreicht werden. Zusätzlich sparen wir Portokosten, die ansonsten über die Betriebskosten auf die entsprechenden Nutzer umgelegt werden müssten.
Hierfür haben Sie ein persönliches Anschreiben erhalten, in dem Ihnen die Zusendung per E-Mail erläutert wird. Alles was für die digitale Übermittlung benötigt wird, ist Ihre aktuelle E-Mail-Adresse, damit unser Partner Kalorimeta Ihnen zukünftig monatlich papierlos Ihre persönlichen Verbrauchswerte zusenden kann.
Der Vordruck zur E-Mail-Freigabe wird monatlich mit den Verbrauchsinformationen versendet, solange man das Registrierungsverfahren per QR-Code noch nicht verwendet hat.
Stand: 19. April 2022